Einführung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems in Gemeinden
Die öffentliche Hand ist den Haushaltsgrundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet. Ein internes Kontrollsystem unterstützt die Verantwortlichen bei der Erreichung ihrer Ziele. Das System soll aber nicht zum Selbstzweck, sondern mit angemessenem Ressourcen als Selbstverständlichkeit gelegt werden.
Von Gerhard Pircher, Christoph Nestler und Stefan Schury
erschienen in der RFG 1/2015
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