Sehr geehrte Damen und Herren!
Bis zum 15. Dezember 2020 können Sie noch für den November 2020 (03. November bis 06. Dezember 2020) den Lockdown-Umsatzersatz für Betriebe gewerblicher Art, welche in diesem Zeitraum aufgrund gesetzlicher Vorgaben geschlossen waren, beantragen!
Die Höhe des Umsatzersatzes beträgt 80% des ermittelten Vergleichsumsatzes des Vorjahres. Die Mindestförderhöhe beträgt EUR 2.300,00. Der geförderte Mindestumsatz beträgt somit EUR 2.875,00.
Die betroffenen Bereiche sind unter anderem: