NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH


Bürgermeistertag 2022

Rückblick | 17. Mai 2022 | digital





Die Festsetzungsverjährung im Abgabenrecht im Überblick

Das Recht der Festsetzung einer Abgabe ist mit der Festsetzungsverjährung befristet. Ist diese Verjährung eingetreten, erlischt lediglich das Recht der Behörde die Abgabe einzuheben, jedoch nicht der Abgabenanspruch.
Mag. Christoph Nestler schreibt über die Prüfung, ob die Verjährung bereits eingetreten ist in der September Ausgabe der NÖ Gemeinde. Dokument herunterladen (427 KB)
zurück