NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH


Bürgermeistertag 2022

Rückblick | 17. Mai 2022 | digital





VRV 2015 - Mustervoranschlag & -rechnungsabschluss stehen ab sofort zur Verfügung


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Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung für Städte und Gemeinden (VRV 2015) wurde mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen (BGBl. II Nr. 313/2015) und der Novelle (BGBl. II Nr. 17/2018) neu erlassen. Die Umsetzung der VRV 2015 hat spätestens für das Jahr 2020 zu erfolgen.

Gemeinsam mit unseren Partnern Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH und KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH haben wir im Aufrag des Österreichischen Städtebundes und des Österreichische Gemeindebundes für die österreichischen Städte und Gemeinden einen Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss erstellt. In Zusammenarbeit mit drei unterschiedlich großen Gemeinden (Grafenwörth, Trofaiach und Klagenfurt) haben wir Musterdokumente (VA und RA) ausgarbeitet, welche Ihnen als Vorlage bei Ihrer eigenen Ausarbeitung helfen sollen. Wir möchten uns an dieser Stelle für die großartige Unterstützung und Mitarbeit der drei Projektgemeinden bedanken!

Muster-Rechnungabschluss: Marktgemeinde Grafenwörth
Muster-Voranschlag: Marktgemeinde Grafenwörth
Muster-Rechnungsabschluss: Stadtgemeinde Trofaiach
Muster-Voranschlag: Stadtgemeinde Trofaiach
Muster-Rechnungsabschluss: Stadt Klagenfurt
Muster-Voranschlag: Stadt Klagenfurt
Endbericht

Ziel des Projektes war es vor allem, Unklarheiten bei der Auslegung der VRV 2015 zu beseitigen und offene Fragen zur Erstellung des Detailnachweises, der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen auf Kontenebene zu klären. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit unseren Partnern den Detaillierungsgrad der Rechenwerke diskutiert und die Anlagen zum Rechnungsabschluss und Voranschlag mit konkreten Zahlen befüllt.

Das Team der NÖ Gemeindeberatung unterstützt Sie gerne bei den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der VRV 2015 (Erstellung Voranschlag 2020 und Eröffnungsbilanz). Bei Fragen stehen wir für Sie per e-Mail (office@noegbg.at) sowie telefonisch (02742/32 186) jederzeit gerne zur Verfügung.
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