NÖ Gemeinde Beratungs & SteuerberatungsgesmbH


Bürgermeistertag 2022

Rückblick | 17. Mai 2022 | digital





Erinnerung Beantragung Lockdown-Umsatzersatz bis 15. Dezember 2020


Sehr geehrte Damen und Herren!

Bis zum 15. Dezember 2020 können Sie noch für den November 2020 (03. November bis 06. Dezember 2020) den Lockdown-Umsatzersatz für Betriebe gewerblicher Art, welche in diesem Zeitraum aufgrund gesetzlicher Vorgaben geschlossen waren, beantragen!

Die Höhe des Umsatzersatzes beträgt 80% des ermittelten Vergleichsumsatzes des Vorjahres. Die Mindestförderhöhe beträgt EUR 2.300,00. Der geförderte Mindestumsatz beträgt somit EUR 2.875,00.

Die betroffenen Bereiche sind unter anderem:

  • Gastgewerbe (ua. Badstüberl)
  • Beherbergungsbetriebe
  • Sportstätten (Hallenbad, Eiskunstlaufbahn, etc.)
  • Freizeiteinrichtungen
  • Veranstaltungsunternehmen
  • Sportveranstaltungsunternehmen

Die Liste der betroffenen Branchen ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar. (https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html)

Die Antragstellung erfolgt über FinanzOnline mittels der für die Umsatzsteuer verwendeten Steuernummer Ihrer Gemeinde. Für die Berechnung des förderfähigen Anteils sind die Umsätze der betroffenen Betriebe ins Verhältnis der gesamten steuerpflichtigen Umsätze der UVA 11/2019 zu stellen. Der sich ergebende Prozentsatz ist im Antrag einzutragen.

Nicht vergessen:
Auch für den Dezember 2020 steht für direkt betroffene Tätigkeitsbereiche ab 07. Dezember 2020 ein Lockdown-Umsatzersatz in Höhe von 50% der ermittelten Umsätze des Dezembers 2019 zu. Eine Beantragung kann ab 16. Dezember 2020 beantragt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Das Team der NÖ Gemeindeberatung

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